Arbeit6 Min. Lesezeit · Aktualisiert: 2026-08-28

Arbeiten während Erasmus: Was in welchem Land erlaubt ist

Arbeitsrecht mit Studierendenvisum, wöchentliche Stundengrenzen, Steuer- und Sozialversicherungspflichten und ob Verdienst das Stipendium beeinflusst.

Während Erasmus zu arbeiten ist in den meisten Ländern möglich, die Bedingungen sind aber vielschichtiger als erwartet. Es gibt drei getrennte Ebenen, die unabhängig voneinander gelten: das Recht, das Ihr Aufenthaltsstatus gewährt, die für Arbeit nötigen behördlichen Registrierungen, und die Erwartungen Ihrer Hochschule an das Kurspensum.

Dieser Beitrag behandelt die ersten beiden. Die dritte ist persönlich: 20 Stunden pro Woche zu arbeiten und gleichzeitig ein volles Kurspensum zu tragen, gelingt den wenigsten.

Die Grundunterscheidung: EU-Bürgerschaft oder nicht

Als EU-/EWR-Bürger genießen Sie Arbeitnehmerfreizügigkeit in den Mitgliedstaaten. Eine gesonderte Arbeitserlaubnis ist nicht nötig; die lokale Registrierung (Steuernummer, Sozialversicherung) genügt.

Kommen Sie von außerhalb der EU — auch aus der Türkei — hängt das Arbeitsrecht von Ihrem Aufenthaltstitel ab und ist meist durch Stunden begrenzt. Die Grenze zu überschreiten bedeutet nicht nur ein Bußgeld, sondern riskiert die Aufhebung des Aufenthaltstitels — also das Ende Ihres Erasmus.

Entscheidend: Es gelten die Regeln des Ziellandes, nicht die Ihres Heimatlandes. Lesen Sie jeweils die aktuelle Seite der zuständigen Ausländerbehörde; Regeln ändern sich häufig und Forenbeiträge veralten schnell.

Worauf Sie je nach Land achten müssen

Deutschland

Ihre Arbeitsrechte stehen auf dem Visum beziehungsweise dem Aufenthaltstitel — lesen Sie, was dort steht, statt zu vermuten. Vor dem Arbeitsbeginn brauchen Sie zweierlei: die Anmeldung und eine Steuer-Identifikationsnummer. Beides ist ohne Adresse nicht möglich; die Reihenfolge lautet also Wohnung, Anmeldung, Arbeit. Einzelheiten im Deutschland-Ratgeber.

Niederlande

Fast alles hängt an der BSN: Bankkonto, Versicherung und Arbeit. Die BSN wird erst nach der Anmeldung bei der Gemeinde erteilt, wofür wiederum eine gültige Adresse nötig ist. Für Studierende von außerhalb der EU braucht unter Umständen zusätzlich der Arbeitgeber eine Genehmigung — fragen Sie im Vorstellungsgespräch ausdrücklich danach. Einzelheiten im Niederlande-Ratgeber.

Polen

Die Lebenshaltungskosten sind niedrig genug, dass der Zwang zu arbeiten geringer ausfällt als anderswo. Arbeiten im Studierendenstatus ist grundsätzlich möglich; lokale Registrierung und ein Vertrag sind erforderlich. Siehe den Polen-Ratgeber.

Was Schwarzarbeit kostet

Erasmus-Studierenden wird häufig Arbeit gegen Barzahlung ohne Anmeldung angeboten. Der Preis dafür ist schwerer, als er aussieht:

Beeinflusst es das Stipendium?

Das Erasmus-Stipendium ist ein Mobilitätszuschuss, kein Stipendium im engeren Sinne, und Arbeitseinkommen kürzt es normalerweise nicht. Es ist jedoch an eine Mindestdauer und an Studienauflagen gebunden: Wenn Arbeit dazu führt, dass Sie Kurse nicht abschließen oder vorzeitig zurückkehren, kann anteilig gekürzt werden.

Wie die Auszahlung funktioniert, steht im Beitrag zur Stipendienauszahlung.

Die praktische Reihenfolge

  1. Lesen Sie die Arbeitserlaubnis auf Ihrem Aufenthaltsdokument und notieren Sie die wöchentliche Stundengrenze.
  2. Erledigen Sie die Wohnsitzanmeldung — in den meisten Ländern Voraussetzung für alles Weitere.
  3. Beantragen Sie Steuernummer und Sozialversicherung.
  4. Beginnen Sie nicht ohne schriftlichen Vertrag.
  5. Bevorzugen Sie Jobs in Campusnähe ohne Kollision mit dem Stundenplan — Wegzeiten fressen still mehrere Stunden pro Woche.

Wo Studierende in Ihrer Stadt tatsächlich arbeiten, erfahren Sie im Raum dieser Stadt; Jobs auf dem Campus werden meist dort weitergegeben und stehen in keinem Inserat.